12.9.14

Die EU-Kommission lässt Bürgerinitiative zu Freihandelsabkommen nicht zu.

Die EU-Kommission hat den Vorstoß eines Aktionsbündnisses gegen das geplante Handelsabkommen TTIP zwischen Europa und den USA zurückgewiesen. Das Bündnis Stop TTIP erfülle nicht die Voraussetzungen für eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), sagte der Sprecher des scheidenden EU-Handelskommissars Karel De Gucht am Donnerstag auf Anfrage. Eine Bürgerinitiative könne zwar gegen EU-Gesetze vorgehen, nicht aber "das Tun der Kommission stoppen", sagte der Sprecher.  (ZEIT online, 11.9.14 - Hervorhebung von mir)
(dazu  auf der Internetseite der Kommission)

Hier wird dramatisch deutlich, worin die große Gefahr des geplanten Freihandelsabkommens zwischen EU und USA liegt: in der Beseitigung des Einflusses demokratisch gewählter Gremien und der Bevölkerung auf wirtschaftspolitische Entscheidungen.
Wenn das Abkommen erst einmal geschlossen ist, können Konzerne von Staaten Milliardenbeträge einklagen, wenn diese neue Regelungen zum Umweltschutz einführen. Dagegen gibt es keine Berufung, denn die Entscheidung trifft kein Gericht, sondern eine internationale Kommission, die nicht rechenschaftspflichtig ist.

Geplant ist, die Beseitigung von Demokratie in allen Bereichen, die den Profit großer Konzerne schmälern könnten. (Stichwort: Investitionsschutzabkommen)


vgl. dazu:
Bevor das Bündnis „Stop TTIP“ die Zulassung der EBI beantragt hat, hat es ein Rechtsgutachten bei Professor Bernhard Kempen eingeholt. Kempen ist Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität Köln. Sein Ergebnis: „Eine EBI mit dem Ziel, TTIP und CETA zu verhindern, ist rechtlich zulässig.“ 

Dass eine Bürgerinitiative im Sinne des Lissabonner Vertrages zulässig  ist, kann mich freilich nicht beruhigen. Umso schlimmer ist es nämlich, wenn die Kommission sie zurückweist. 
Der Konflikt geht jetzt nicht mehr allein und das TTIP, sondern zusätzlich allgemein um die demokratischen Einflussmöglichkeiten auf das Handeln der EU allgemein. 

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