5.12.07

Heiratshindernis

Die Zahl der Ehen in Deutschland nimmt wieder zu, hört man. Das ist unverständlich, wenn man hört, was für bürokratische Hürden dazu überwunden werden müssen.
Es genügt nicht je eine Abstammungsurkunde der zukünftigen Ehepartner, je eine Heiratsurkunde der Eltern der zukünftigen Ehepartner, Nachweis über Staatsangehörigkeit, Wohnort, polizeiliche Anmeldung, es darf schon etwas mehr sein:
Da die erforderlichen Unterlagen von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig sind, wie z. B. Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnort u. a. m. können hierüber keine pauschalen Angaben gemacht werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir uns an einem Termin nach Ihren Wünschen Zeit für Sie nehmen können.

Bei diesem Gespräch erfährt man also: "Sie brauchen auch für jeden der zukünftigen Ehepartner einen beglaubigten Auszug aus dem Familienbuch." Wenn man den vorlegt, ist es der falsche. Das kennt man. Jetzt bekommt man aber erklärt, welcher gemeint ist und dass er höchstens sechs Monate alt sein darf. Man braucht sich auch nur an Wohnort und dem Heiratsort seiner Eltern zu erkundigen, irgendwo ist das Familienbuch bestimmt.
Nun hat man herausgefunden, wo das Familienbuch ist, wieviel man zu zahlen hat, kennt Kontonummer etc., aber damit ist es nicht getan: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, der Quittungsbeleg für die erfolgte Überweisung muss schriftlich vorgelegt werden.
Dass Informationen ungenau sind und dass Daten nicht elektronisch zwischen den Standesämtern ausgetauscht werden, nun ja. Warum aber die Schriftform des Antrags?

Da werden alle Noten aller hessischen Schüler zentral beim Kultusministerium gesammelt. Ergebnis: Der Jahrgangsbeste kann nicht zugelassen werden. Dass es dann doch funktionierte, dafür haben Hunderte von Lehrern und Sekretärinnen gesorgt.

Im vorliegenden Fall ging es nachher doch elektronisch. Ob dass zur Ausspähung der Heiratswilligkeit von zwei Deutschen unterschiedlichen Geschlechts durch Terroristen oder andere Interessenten führen kann?
Name und Amtssitz der Person, die einen elektronischen Antrag zuließ und der ich hiermit öffentlich danke, bleiben geheim, denn als Angestellte/Beamte der öffentlichen Verwaltung genießt sie keine Immunität.

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